GdB - Festlegung



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  1209. Eintrag von am 17.08.2003  
  GdB - Festlegung  
  0Ich habe jetzt Antwort auf meinen Antrag vom Amt für Soziales und Versorgung erhalten und einen GdB von 50 zuerkannt bekommen. Dies für folgende BeeintrAEchtigungen: kUEnstliche Hüfte beidseitig, HWS-Probleme, Bluthochdruck, Tinitus, Magenprobleme. Mir wurde der GdB für die nächsten 5 Jahre zuerkannt. Nun meine Frage: Da ich gelesen habe, daß man für 2 kUEnstliche Gelenke schon 40 % GdB bekommt, hatte ich erwartet, daß ich einen hOEheren GdB bekomme. Da ich (44)bis zur Rente noch einige Zeit zu überbrücken habe (was mich natUErlich auch freut), weiss ich nicht, ob ich Widerspruch einlegen sollte. Es könnte ja theoretisch passieren, daß ich wieder unter 50 % 'rutsche' und dann ist mein KUEndigungsschutz wieder hin. Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik ? Vielen Dank. A.  
  1. Antwort von am 18.08.2003  
  A.,

du bekommst zwar für eine Hüft-TEP einen GdB von 20 anerkannt, aber nur für die erste. für die zweite abzUEglich 10 %, also einen GdB von 18. Gibt zusammen einen GdB von 38. für jeden weitere Erkrankung die man dir anerkennt bekommst du gestaffelt weitere 10 % abgezogen. Theoretisch bekAEmst du also für eine Dritte TEP einen GdB von 20 abzgl. 20 %, für die vierte einen GdB von 20 abzgl. 30 % usw.

Mit einem GdB von 50 bekommst du den erweiterten KUEndigungsschutz und zusAEtzliche Urlaubstage. Ich glaube nicht, daß es etwas bringen würde hiergegen Widerspruch einzulegen. Du kannst dich aber mal beim VdK oder einem anderen Sozialverband erkundigen, was man dort dazu meint.


B.
 




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Stand : 23.03.2004 07:14:52
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