Erneute AU-Bescheinigung bei gleicher Erkrankung?



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  1265. Eintrag von am 02.09.2003  
  Erneute AU-Bescheinigung bei gleicher Erkrankung?  
  0Erlitt im letzten August Bandscheibenvorfall und wurde dann konservativ behandelt (KG, Tetrazepam und ).Es trat allerdings keine Besserung ein.Starke Schmerzen bis in die Zehen und teilweise Parese. Im Dezember dann OP. Danach ging es zunächst etwas besser.
Die Krankenkasse wollte nur bis Mitte MAErz Krankengeld zahlen, obwohl ich noch unter Schmerzen litt und keine halbe Stunde sitzen konnte.
Seit Anfang Mai verschlimmerten sich meine Symptome wieder, mein behandelnder Arzt meint das kommt daher, das ich nicht nur einen Prolaps erlitt sondern auch starke degenerative VerAEnderungen in der LWS habe.
Nun meine Frage:Zur Zeit bin ich arbeitslos. Kann mein Arzt mich jetzt wegen der selben Erkrankung wieder krank schreiben? Oder wird die Krankenkasse sich eventuell weigern?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten.
 
  1. Antwort von am 02.09.2003  
  A.,

wenn du arbeitsunfähig bist, muss dein Arzt dich krank schreiben.
Falls du noch einen Restanspruch auf Krankengeld hast, zahlt die Krankenkasse wieder Krankengeld. Danach, also wenn du ausgesteuert bist, würdest du ggf. weiter Arbeitslosengeld erhalten.
Voraussetzung ist, daß du die entsprechenden AntRäGe entweder bei der Krankenkasse oder beim Arbeitsamt stellst.

Gute Besserung und
B.
 




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Stand : 23.03.2004 07:15:49
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