Welche Einstufung durch Versorgungsamt bei Arthrose



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  54. Eintrag von am 05.08.2002  
  Welche Einstufung durch Versorgungsamt bei Arthrose  
  0Bei mir wurde Arthrose in beiden Knien,beiden Hüften und 4-5 Lendenwirbel festgestellt. Mit welcher Einstufung der Behinderung kann ich rechnen?  
  1. Antwort von am 05.08.2002  
  A.,

ich denke hier an ein eindeutiges "Das kommt darauf an". Hast Du schon eine wesentliche BeeintrAEchtigung durch die Arthrose (stAEndige Schmerzen, BewegungseinschrAEnkung usw.)? Wenn die EinschrAEnkungen ausreichend sind, solltest Du wenigstens auf die Anerkennung eines GdB ( Grad der Behinderung ) von 50 oder wenig mehr kommen. Falls Du berufstätig bist, bedeutet dies erhOEhten KUEndigungsschutz, 5 Tage mehr Urlaub (manche Betriebe geben auch mehr) und einen Steuerfreibetrag den Du bei der Einkommensteuer geltend machen kannst. Auch Dir kann ich nur empfehlen, Dich an einen Sozialverband wie den VdK zu wenden um sicher zu sein, alle möglichkeiten ausgeschOEpft zu haben. Es scheint auch ein Grundsatz der Versorgungsämter zu sein, alle ErstantRäGe erst mal abzulehnen. Heutzutage hast Du alleine kaum noch eine Chance einen solchen Antrag durchzubekommen.
Viel GlUEck
B.
 




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Stand : 23.03.2004 07:13:47
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