Langfristverordnung KG abgelehnt - was nun?



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  43. Eintrag von am 17.04.2004  
  Langfristverordnung KG abgelehnt - was nun?  
  0,

ich habe eine fortgeschrittene Hüftgelenksarthrose. Mein Arzt hat nun eine Langfristverordnung für Krankengymnastik ausgestellt, da die letzte Zwangspause mir sehr geschadet hat und ich den Mobilitätsverlust immer noch nicht aufgeholt habe. Ausserdem soll ich die OP noch möglichst lange hinauszOEgern (bin jetzt 38).

Nun hat die KK die Langfristverordnung abgelehnt mit der BegrUEndung, ich könne ja die erlernten UEbungen in Eigenregie ausführen. Dabei ist dies gar nicht möglich. Meine 'Hausaufgaben' mache ich sowieso. Bei der KG werde ich gedehnt und das Gelenk wird ohne Anspannung meinerseits 'durchbewegt'. Das kann ich so gar nicht selbst durchführen...

Was mache ich denn jetzt?

Eine weitere Zwangspause kann ich mir gar nicht erlauben, es geht auch so schon beschwerlich genug. Der Witz an der Geschichte ist, daß ich wahrscheinlich eine Kur ohne Weiteres bewilligt bekommen würde...

Hat jemand AEhnliche Erfahrungen gemacht? Und was kann ich jetzt noch tun? Einspruch? Aber wie?
Bin dankbar für jede Hilfe.

,
 
  4. Antwort von am 21.04.2004  
  Hi,

ich bins wieder und wollte nochmal rückmeldung geben über den Stand der Dinge.

B.: Meine AErztin hat den Heilmittelkatalog gewAElzt und leider nichts zu entzündlicher Arthrose und Langfristverordnung gefunden. Auch bei aktivierter Arthrose ist nix mit Dauer-KG. Zwar gibt es das bei Arthritis, aber das passt ja bei mir nicht.

Dafür habe ich jetzt von ihr eine Bescheinigung, in der sie der Ablehnung der LangfristVO widerspricht mit der BegrUEndung, daß 1. die passiven DehnUEbungen nicht selbst ausgeführt werden können und 2. eine Therapieunterbrechung zu Mobilitätsverlust führt. AEhnliches habe ich auch von meinem Physio bekommen. Damit werde ich dann bei der KK Widerspruch einlegen.
Mal sehen, wie´s weitergeht.

D.: Vielen Dank für den Link zum Heilmittelkatalog. Hab da mal rumgesucht, habe aber nichts zu Arthrose/Arthritis (unterschiedliche VO-möglichkeiten lt. meiner AErztin) gefunden. Vielleicht gibts diese Kataloge ja unterschiedlich ausführlich. Aber eigentlich glaube ich hier meiner AErztin. Habe nicht den Eindruck, als würde sie mir diese möglichkeit verweigern, wenn es sie gAEbe.



 
  3. Antwort von am 19.04.2004  
  ,

den Heilmittelkatalog findest Du unter

www.heilmittelkatalog.de


Ina
 
  2. Antwort von am 18.04.2004  
  B.,

vielen Dank für deine Antwort. Das mit der entzündlichen Coxarthrose ist ein heisser Tipp. Mein Gelenk ist im Moment total entzündet, auch die Sehnen drumherum ganz dick. Sollte eigentlich reichen für diese Indikation.
Hast Du eigentlich schon mal versucht, eine Bescheinigung einzureichen, in dem Arzt und Physio bestätigen, daß die bei der KG gemachten UEbungen alleine gar nicht durchführbar sind?
Muss morgen sowieso zum Arzt, da werde ich das alles mal ansprechen.

Zunächst herzliche ,

 
  1. Antwort von am 17.04.2004  
 
Ich habe das gleiche Problem mit der KG
nach der dezeitigen Gesetzeslage ist es leider so das es bei Hüftglenksarthrose keine Langzeitverordnung gibt,das ist in den Heilmittelrichlinen vorgegeben,mir geht es genauso.
Bei Coxarthrose gibt es einmal 10 Anwendungen danach noch 2 Mal 6 Anwendungen,wie es so schön heist,zur erlernung einer Selbsttherapie,was natUErlich Schwachsinn ist und gar nicht geht,wenn man da einen Arzt hat der trotzdem verschreibt hat man GlUEck. Anders bei entzündlicher Coxarthrose da gibt es auch Langfristverordnungen,in dem muss die Kasse zahlen.
Ansonst anwalt am besten Sozialverband Deutschland Reichsbund oder VDK.
Es kommen jetzt neue Heimittelrichlinien vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung heraus aber ob die besser sind??
Den Heilmittelkatalog kann man UEbrigens dort bestellen.
B.
 




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Stand : 22.04.2004 21:04:36
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