Frage zu röntgenbefund und SchwerbeschAEdigtenausweis



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  15. Eintrag von am 13.06.2003  
  Frage zu röntgenbefund und SchwerbeschAEdigtenausweis  
  0Habe gerade meinen röntgenbefund erhalten, und weiss ihn nicht so recht zu deuten. Die Aussagen der AErzte sind ziemlich knapp und nichtssagend. Behandlung zur Zeit (wegen akuter Schmerzen) Schmerzmittel Ibuprofen, vorher bei anderem Arzt Cortison- und BetAEubungsmittelspritzen. Keine Erklärung zum Umgang mit Arthrose, ausser dem Tipp schwimmen zu gehen. würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von den etwas erfahreneren Leuten hier im Forum mal sagen könnte, was die ganzen Fachausdrücke in meinem Befund zu sagen haben, bzw. wie schlimm meine Arthrose wohl ist, man will ja schliesslich aufgeklärt sein! Ausserdem würde mich noch interessieren, ob ich Chancen hAEtte, einen SchwerbeschAEdigtenausweis zu bekommen?
Befund HWS: Beginnende Osteochondrose C5/6 mit leichter reaktiver Spondylose sowie Spondylarthrose im unteren HWS-Drittel
Befund BWS: flachbodige konverse Fehlhaltung bei regelrechter Kyphosierung. Leichte spondylotische VerAEnderungen im mittleren und unteren BWS-Drittel sowie beginnende Arthrose der Costotransversalgelenke.
Befund LWS: Ausgleichende linkskonverse Skoliose der LWS bei 6-teiligem Aufbau. Osteochondrose mit leichter reaktiver Spondylose im gesamten LWS-Bereich sowie Spondylarthrose.
 
  3. Antwort von am 11.07.2003  
  A., vor einigen Jahren bekam man auf diese Krankheiten noch 30 % in Verbindung mit anderen Beschwerden
( z. B. Magen / Kopfschmerzen e.t.c ). MUEssen aber alle von einem Arzt bestätigt werden. Ich hatte bis 1994 verschiedene
'Leiden', u.a. auch die degenerative VerAEnderung der LWS.
Habe dann vor 1 Jahr einen Verschlimmerungantrag gestellt:
Schwerer LWS-Bandscheibenvorfall ( keine OP ), BandscheibenvorwOElbug HWS, verbunden mit permanenten Spannungskopfschmerzen, MigrAEne und Ausfallerscheinungen bis in die Finger. Miniskusschaden rechtes Knie und BAEnderanriss.
Kalter zystisch verAEnderter Knoten in der SchildrUEse ( kann bOEsartig werden). OP HWS wurde abgelehnt, da zu gefährlich. SchilddrUEse soll auch erst operiert werden, wenn es unbedingt sein muss. Ist wegen der Steilstellung von 3 Wirbeln in der HWS problematisch. OP LWS will ich nicht, weil ich ja nicht richtig laufen kann. Wird in der Schmerztherapie konventionell behandelt. Geht auch so halbwegs.
U n d: Schwerstarthrose im rechten Sprunggelenk mit nur noch 10 % Bewegung und extremer Gehbehinderung.
für all das habe ich nur 10 % ErhOEhung bekommen, d.h. jetzt 40 %. Klage seit letztem Jahr vor dem Sozialgericht.
Am 06.06. hab ich dann endlich ein kUEnstliches Sprunggelenk bekommen und warte zur Zeit ab, ob es funktioniert. Dauert noch was. Der Prozess vor dem Sozialgericht ruht jetzt. Es besteht ja die gute Aussicht, daß eine Baustelle besser wird. Da ich mich im Laufe der Zeit an die Dauerschmerzen ( überall ) gewöhnt haben sollte, macht das Gericht bei einigen Erkrankungen jetzt Abstriche und will die rausnehmen. D.h. sollte ich wieder richtig laufen können, wird man mich wahrscheinlich runterstufen.
So lAEuft das da. Die psychische BeeintrAEchtigung hatte eine NervenAErztin mit 20 % angesetzt. Ist überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Mein Rat: Gehe in den VDK, die kennen sich aus und helfen so weit es geht. Machen auch die AntRäGe und vertreten mich vor dem Sozialgericht gegen geringe GebUEhren.
Anne

 
  2. Antwort von am 10.07.2003  
  A.,
bin zwar auf der Seite neu,habe aber schon einige Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gemacht.
Das wichtigste bei diesem 'AMT' ist es dran zu bleiben.
Ich habe durch einen Unfall vor 10 Jahren immer wieder gesundheitliche Probleme,dazu kommt jetzt Arthrose an Beiden Kieen ,HSW ,LWS.Angefangen habe ich beim Versorgungsamt mit 20%.Das sollte Dich aber nicht davon abhalten immer wieder eine ErhOEhung zu beantragen.Ausserdem wird eine Behinerung spAEter bei der Rentenberechnung mit einbezogen.Du könntest auch mit einer Behinderung von 20% beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag mit einem Schwerbehinerten stellen.
Dies ist auf alle FAElle vorsorglich den unser Gesundheitszustand wird wohl nicht besser,glaube ich.
Alles Gute ,C.
 
  1. Antwort von am 14.06.2003  
  Liebe A.,
ich hab' gesehen, daß Dir noch niemand geantwortet hat, drum hab ich mir mein med. Lexikon gegriffen und versuche, so weit wie möglich einige Begriffe zu erklären.

Osteochondrose: Degeneration der Zwischenwirbelscheiben
Spondylose: Arthrose der WirbelkOErper
Spondylarthrose: Arthrose der kleinen WirbelkOErper
HWS: Halswirbelsäule
BWS: Brustwirbelsäule
Kyphosierung: eine Kyphose ist ein Buckel
Costotransversalgelenke: Costa = Rippe,
transversal: Irgendwas mit querverlaufend
LWS: Lendenwirbelsäule
Skoliose: seitliche Wirbelsäulenverbiegung mit Drehung der einzelnen WirbelkOErper und Versteifung in diesem Abschnitt

Ob's für einen SchwerbeschAEdigtenausweis reicht, wage ich zu bezweifeln. SchwerbeschAEdigt bist du erst ab 50%, das erreichst Du sicher nicht. Wenn überhaupt, dann hOEchstens 20%, die helfen Dir aber nicht viel, ausser, Du hAEttest noch andere Krankheiten, die ebenfalls Prozente bringen.
Alles Gute, B.
 




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