Coxarthrose/Behinderung/Autofahren



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  63. Eintrag von am 17.06.2003  
  Coxarthrose/Behinderung/Autofahren  
  0 an alle!
Da ich mich durch meine BewegungseinschrAEnkung in meinem Hüftgelenk sehr beim Laufen behindert fühle, habe ich mir überlegt, vielleicht einen Behindertenausweis zu beantragen, in der Hauptsache für den Zweck, daß ich bei diversen Besorgungen einen gUEnstig gelegenen Behindertenparkplatz benutzen kann, der ist dann auch breiter, ich habe bei normal eingeparkten Autos nAEmlich immer das Problem, daß sie zu eng beieinander stehen und ich meine AutotUEr nicht weit genug OEffnen kann. Ich muss nAEmlich zum Aussteigen mein linkes Bein möglichst gestreckt halten.
Oder schade ich mir mit der Beantragung eines Behindertenausweises selber, weil man dann auf die Idee kommen könnte, daß ich mit der kaputten Hüfte gar nicht mehr Autofahren sollte? Habe aber, wenn ich mal im Auto sitze mit dem Fahren keine Probleme.
Was meint ihr dazu? Geht es euch AEhnlich? Wer von euch hat als TEP-TRäGer bzw. als Nicht-TEP-TRäGer einen Behindertenausweis? Wie lOEst ihr das Problem Aus- und Einsteigen beim Auto?
würde mich über euere Mitteilungen sehr freuen!


A.
 
  4. Antwort von am 21.06.2003  
  A.,

ich möchte dir empfehlen, dich an einen Sozialverein wie den VDK oder den Reichsbund zu wenden. Dort bekommst auch erstmal kostenlos einen Rat von Menschen, die sich damit bestens auskennen. Sollest du danach einen Behindertenausweis beantragen wollten, bist du sowieso gut beraten, dir bei einem dieser Vereine UnterstUEtzung zu holen.


E.
 
  3. Antwort von am 19.06.2003  
  B. und C. für die Antworten.
Habe gestern beim Einkaufen eine alte Bekannte getroffen, die seit 1980 ihre erste Hüft-Tep noch hat (ohne Probleme).
Sie hat mir ihren Schwerbehindertenausweis gezeigt: 60% und ein'G' (seit 1980, wird immer wieder verlängert) und sie parkte auf dem Behindertenparkplatz ;o))
Sie lAEuft besser als ich, man merkt ihr überhaupt nichts an. Wahrscheinlich hat man das vor 23 Jahren alles etwas grosszUEgiger gehandhabt.
Ich habe gehOErt (oder gelesen? Ich weiss gar nicht mehr, wo ich was alles hOEre oder lese), daß man heute mit einer gut funktionierenden Hüft-Tep nur einen GDB von 20% bekommt.
Bei einer kaputten Hüfte kommt es dagegen auf die (Noch-)Beweglichkeit des Gelenks an und was man sonst noch so alles hat. Und auch, wenn man eine bestimmte Strecke in einer bestimmten Zeit nicht mehr gehen kann, bekommt man einen bestimmten GDB.
Auf jedenfall hat man, so wie ihr schreibt, wenig Chancen, ein 'aG' zu bekommen, so daß ich eigentlich auf den Ausweis verzichten kann, da ich ihn sowieso nicht nutzen kann , oder halt, gibt es da nicht einen Steuerfreibetrag??

C.: Dein GDB 50% stammt wahrscheinlich noch von deiner Behinderung vor der Hüft-Tep, oder?


A.
 
  2. Antwort von am 18.06.2003  
  A.!
Ich habe die gleichen Probleme beim Ein- und Aussteigen wie du. Bin seit 3 Monaten TEP- TRäGerin und setze mich erstmal seitlich hin, bevor ich beide Beine nacheinander hochziehe und mit UnterstUEtzung der Arme mich dann nach drehen kann. Ich besitze auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50% GdB aufgrund von Hüftdysplasie bds. BewegungseinschrAEnkung der LWS und FunktionseinschrAEnkung der re. Hand (sog. Schwurhand). Wie B. bereits schrieb, bekommst du das G für gehbehindert erst, wenn du wirklich schwer eingeschrAEnkt im Gehen bist oder als Rollstuhlfahrer. Ich parke immer so, daß ich auf der li. Seite genUEgend Platz zum Ein- und Aussteigen habe. Einen Anhtrag auf einen Schwerbehindertenausweis solltest du dir aber trotzdem besorgen bei deiner zustAEndigen Gemeinde. Dein behandelnder Arzt wird dir beim AusfUEllen behilflich sein.

C.
 
  1. Antwort von am 18.06.2003  
  A.,

einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab 50 GdB (Grad der Behinderung). Wenn nur eine Hüfte betroffen ist, wird man UEblicherweise deutlich niedriger eingestuft. Selbst bei zwei arthrotisch verAEnderten Hüftgelenken ist es schwierig, mit 50 GdB eingestuft zu werden, es sei denn, man kann eine andere massive Erkrankung aufweisen.

Die Berechtigung, einen Behindertenparkplatz zu benutzen, hat man mit einem Schwerbehindertenausweis nur dann, wenn man das Merkzeichen aG (aussergewöhnlich gehbehindert) zuerkannt bekommen hat. Dafür muss man in etwa so schwer behindert sein wie ein beidseitig Unterschenkelamputierter.
Das Merkzeichen G für 'gehbehindert' hilft in diesem Zusammenhang überhaupt nichts.

Zur BewAEltigung des Einkaufsproblems:

Kleidung, Schuhe und AEhnliches kaufe ich seit Jahren fast ausschliesslich über den Versand.

Zum Einkaufen von Lebensmitteln ist folgende Strategie zu empfehlen:
Falls möglich, nicht in Stosszeiten einkaufen. Dann sind die ParkplAEtze nicht so knapp und man kann das Auto so parken, daß auf der linken Seite genUEgend Platz zum Aussteigen (und hoffentlich spAEter zum Wiedereinsteigen) bleibt.

B.


 




ForumNr : 501-g30-0000-640-0000-grp00000-1001 - Diskussionsforum - 029
SID : deutsches-arthrose-forum -



Stand : 23.03.2004 07:14:16
SuchmaschinenArthrose : X63Y20040323071416Z63 - V029


Arthrose





-