Wiedereingliederung nach Knie-TEP von Krankenkasse und MDK abgelehnt



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  185. Eintrag von am 22.02.2017 - Anzahl gelesen : 36  
  Wiedereingliederung nach Knie-TEP von Krankenkasse und MDK abgelehnt  
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ich habe folgendes Problem. Im November 2016 habe ich ein neues Kniegelenk und auch eine mit Metall versehene Kniescheibe erhalten. Das ist jetzt fast 3,5 Monate her. Ich möchte jetzt - mit Absprache meines Orthopäden - eine Wiedereingliederung machen. Der MDK der Krankenkasse hat dies jedoch abgelehnt. Begründung ist, das im Rehabericht steht, ich könne nach drei Monaten wohl wieder arbeiten. Ich habe einen Bürojob - muss allerdings zu meiner Arbeitsstelle gut 160 km am Tag Auto fahren. Da liegt mein Problem. Das Fahren klappt noch nicht auf eine so lange Strecke. Ich hatte direkt nach der OP für drei Wochen ein lahmes Bein, d.h. ich konnte es nicht mehr anheben. Jetzt ist das Bein immer noch deutlich geschwächt. Treppen runter laufen oder ins Auto einsteigen etc. sind nicht so einfach.
Kann der MDK einfach so nach Rehabericht entscheiden? Krankenkasse hatte angeblich beim Orthopäden einen Arztbericht angefordert, um die Wiedereingliederung zu beurteilen. Dieser Antrag ist nie beim Arzt eingegangen. Ich darf das jetzt ausbaden und soll nächste Woche wieder voll arbeiten gehen. Habe Widerspruch eingelegt und muss mir jetzt während des schwebenden Verfahrens Urlaub nehmen.
A.
 
  3. Antwort von am 25.02.2017  
  Ihr Lieben,
danke für Eure Antworten. Also umziehen kann ich nicht ;-)
Ich finde es so ärgerlich, dass man als Patient alles tut, was von einem gefordert wird und dann aber Fehler, die die Krankenkasse und die Arztpraxis machen, büssen muss.

LG
A.
 
  2. Antwort von am 22.02.2017  
  A.,
ich kann Dir nicht sagen, was Du tun sollst. Ich weis nur, was ich machen würde.
1. Noch ist Zeit. Abwarten ob der MDK noch rechtzeitig über meinen Widerspruch entscheidet; ggf. telefonisch nachfragen.
2. Falls keine oder eine negative Entscheidung kommt, würde ich am Montag zur Arbeit fahren. Geht es, istīs gut. Gehtīs nicht, dann
3. würde ich am Dienstag meinen behandelnden Arzt aufsuchen, ihm meine Schmerzen und Beschwerden schildern und um Rat fragen. Vielleicht ist aus medizinischen Gründen eine Arbeitsaufnahme ja noch nicht möglich. Wer weiss?
4. Ich würde mich perspektivisch um eine neue -näher gelegene- Wohnung oder einen näher gelegenen Arbeitsplatz kümmern.

Bis dahin 'Alles Gute' und gute Besserung
 
  1. Antwort von am 22.02.2017  
  A.!

Kann Dein Arzt Dich nicht einfach erst mal weiter krank schreiben? Widerspruch würde ich unbedingt einlegen!!! Ist Dein Arbeitgeber mit der Wiedereingliederung einverstanden?

Ich finde das immer so unglaublich, wie unterschiedlich das gehandhabt wird! Ich habe meine TEP jetzt ein gutes Jahr (Vollprothese mit eigener Kniescheibe). Ich war genau 5 Monate krank geschrieben und habe dann nach den 5 Monaten für 6 Wochen im er Modell angefangen. (Und ich kann auch viel sitzen und bin auch nur Teilzeit beschäftigt!)

Ich habe gerade noch mal nachgesehen: in meinem Reha-Entlassungsbericht stand nur, dass ich arbeitsunfähig entlassen werde, ich am IRENA Programm teilnehmen würde und mir weiterhin Physiotherapie empfohlen werde.
Mein Orthopäde hätte mich auch ohne mit der Wimper zu zucken noch weiter zu Hause gelassen.

Die Wiedereingliederung lief auch so, dass ich in der Praxis gefragt wurde, wie ich es denn gerne hätte und sie den Antrag dann so ausgefüllt haben. Alllerdings bin ich bei der BKK meines Arbeitgebers versichert, vielleicht macht das noch mal einen Unterschied, weils unterm Strich ein Konzern ist? Und eine geschlossene KK, die generell in vielen Dingen sehr kulant ist.

Nach 3,5 Monaten hätte ich auch weder lange Strecken mit dem Auto fahren wollen noch Vollzeit arbeiten können. In der Zeit habe ich noch so oft das Bein hochgelegt und das auch gebraucht! Mir geht's jetzt schon richtig gut, aber selbst jetzt gibt es immer noch Verbesserungen, so eine Heilung dauert nun mal!

Ich hoffe, Dein Arzt unterstützt Dich da auch mit einem gepfefferten Widerspruch! Ich drück Dir die Daumen!

LG B.
 




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Stand : 26.02.2017 18:44:34
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