|
Rechte als Behinderter
von Silvia K. - 10.03.2001
Wenn Sie ein künstliches Hüftgelenk bekommen steht Ihnen die
Anerkennung von Behinderungsgraden zu. Meist haben Sie schon
lange vor der ersten OP so große Schmerzen und Bewegungseinbussen
dass Ihnen schon jetzt eine Anerkennung von GdB's (Grad der Behinderung) zusteht.
Leider ist es immer schwieriger vom Versorgungsamt anerkannt zu bekommen, was einem
tatsächlich zusteht. Sie sollten trotzdem keinen Versuch unterlassen und sich keinesfalls
ins Bockshorn schießen lassen, wenn die erste Ablehnung erfolgt. Ich empfehle Ihnen sich
fachmännischen Rat und Unterstützung zu holen. Unter Umständen haben Sie einen erfahren Arzt
der Ihnen weiterhilft.
Auf der sicheren Seite, wenn Sie nichts falsch machen und nichts unversucht lassen wollen,
sind sie als Mitglied beim VdK, dessen Niederlassungen sie an jedem größeren Ort finden
können. Bitte verstehen Sie mich hier nicht falsch. Ich möchte keine Werbung für Medikamente,
Gerätehersteller oder sonst jemanden machen. Ich stehe hier für meine Überzeugung, weil der
VdK auch mir sehr geholfen hat und ich heute nicht die Anerkennung meiner GdB's hätte ohne
diesen Verein. Natürlich gibt es nicht umsonst. Aber für einen Monatsbeitrag von DM 7,00
bekommen sie hier Unterstützung von wirklich erfahrenen Fachleuten, die noch Wege aufweisen,
wo sie alleine schon längst aufgegeben hätten. Und gerade mit Ihrem Handicap haben Sie doch
nun wirklich nichts zu verschenken.
|
|