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178. Eintrag von am 18.09.2013 - Anzahl gelesen : 1
AHB und stationäre Rehamassnahme
0 ich habe eine Frage zu o.g. Thema. Soviel ich bisher wusste, waren eine Anschlussheilbehandlung und eine stationäre Rehamassnahme 2 verschiedene Massnahmen.
Nun stehe ich vor meiner 23. Operation und wollte eigentlich vorher lieber noch ein wenig Kraft bei der Reha tanken; denn man hat ja nicht nur die körperlichen sondern inzwischen auch schon seelische Narben.
Heute bekam ich einen Anruf von der Krankenkasse, dass diese stat. Reha abgelehnt wird, weil ich 2010, 2011, 2012 und 2013 immer eine Anschlussheilbehandlung hatte und dieses wird auch als Reha gewertet.
Natürlich ist das nun wieder so ein riesen 'Stein im Weg' für mich.
2009 war ich zur psychosomatischen Kur und dachte, dass ich in diesem Jahr wieder so einen Anspruch habe, da die Frist der Wartezeit von 4 Jahren erfüllt sei.
Ist es wirklich so,, dass diese beiden Massnahmen gleichgestellt sind?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gabi
AHB und stationäre Rehamassnahme
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