Kein Krankengeldanspruch obwohl anderes Knie ?



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  184. Eintrag von am 06.02.2017 - Anzahl gelesen : 28  
  Kein Krankengeldanspruch obwohl anderes Knie ?  
  0,

Ich verwundere mich gerade sehr über die Krankenkasse.
Meine Frau hat beideseitige Knie-Gelengathrose.

im Januar 2014 bis Juli 2016 hatte Sie das Knie Links operiert bekommen. War ziemlich langwierig...

Sie konnte erst am 01.08.2016 wieder Erwerbstätig sein und bezog bis dahin dann Arbeitslosengeld...

Nun, im Januar 2017, wurde das andere Knie operiert.
Heute erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse das meine Frau kein Aspruch auf Krankengeld hätte. Angeblich wegen der gleichen Krankheit.

Als ich da anrief, war der Mitarbeiter schon verwundert als ich Ihm mitteilte dass es nicht das gleiche Knie wäre sondern das andere....

Nun redet sich die Krankenkasse raus, dass es sich aber immer noch um die gleiche Erkrankung handele... 'Beidseitige Athrose'... und der Anspruch halt letztes Jahr aufgebraucht wäre...

Das meine Frau nur solange Krank war, wegen dem 1. Knie intressierte ihm dabei nicht....

Ist das rechtens wie die Krankenkasse hier vorgeht?

Vielen Danke...
 
  1. Antwort von am 07.02.2017  
  A.,

ich befürchte, das könnte durchaus Auslegungssache sein. Ich habe dazu mal Google befragt und es ist schon etwas schwammig, was als gleiche Krankheit gilt.

Vielleicht lasst Ihr Euch mal beraten, vom oder so? Ist denn beim 1. Eingriff was schief gegangen oder warum war Deine Frau so lange krank geschrieben?

Alles Gute!

LG B.
 




Kein Krankengeldanspruch obwohl anderes Knie ?



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Stand : 08.02.2017 18:58:43
MaschinenArthrose : X184Y20170208185842Z184 - V188


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