- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
2743. Eintrag von am 22.04.2016 - Anzahl gelesen : 97
Invalidität Arthrose
0 Zählt bei einer Versicherung Knorpelschaden und Gonarthrose Grad 4 zu einer Invalidität? A.
6. Antwort
von am 26.04.2016
Habe heute mit der Berufsgenossenschaft telefoniert. Dort bekommt man nichts bei Arthrose als Folgeschaden. Erst wenn ich ein neues Kniegelenk benötige. Dann werd ich von der Unfallversicherung sicher auch nichts bekommen.
5. Antwort
von am 26.04.2016
Es wird hier aber zu begutachten sein, ob die Arthrose tatsächlich Folge des Unfalls ist. Das ist fast etwas schnell nach 2 Jahren. Der Unterschied in der MDE ist mit oder ohne Arthrose aber auch nicht besonders hoch. Maximal 5 % wenn überhaupt. Wie gesagt, das Gutachten wird sich zwischen 25-30% einpendeln. Die BG zählt aber auch schon ab 25%
4. Antwort
von am 24.04.2016
Es geht um die Unfallversicherung die mein Arbeitgeber abgeschlossen hat für mich. Das ist R... Die haben auch das Gutachten in Auftrag gegeben.
3. Antwort
von am 24.04.2016
Kurz zu meiner Vorgeschichte. Vor 2 Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall wo mir eine 500 kg Kiste auf mein Oberschenkel oberhalb vom Knie gefallen ist. Die Schrauben wurden inzwischen entfernt und meine Beweglichkeit ist im Moment bei 99%. Ich war vor 6 Wochen nochmal im Krankenhaus, da die Unfallversicherung ein Gutachten wollte. Dort wurde auch nochmal ein MRT gemacht. Dort wurde festgestellt, das ich eine Gonarthrose habe. Im MRT steht drin das ich einen Knorpelschaden bis zu 4 ° habe.
2. Antwort
von am 23.04.2016
Bei was für eine Versicherung ? Bei Berufsgenossenschaften, wenn es also Folge eines Arbeitsunfall ist, 25-30%! Aber! Das wird eigentlich schon bei Berufsunfall selber so begutachtet. Meinetwegen du hast einen Unfall, der mit aller Wahrscheinlichkeit zur Arthrose führt, dann steht das so schon in der Begutachtung. Denn die Arthrose kommt ja spät, nach 10-20 Jahren. Aber es wird nur das als Unfall anerkannt, was spätestens 36 Monate nach Unfall aufgetreten ist
1. Antwort
von am 23.04.2016
A. Vielleicht wäre es nicht schlecht wenn du in deiner Krankengeschichte>Visitenkarte ein bisschen mehr Schreiben würdest. Dort kannst jederzeit Ergänzungen Schreiben.
Zu deiner Frage: Ja maximum 30 % mfg. B.
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