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2767. Eintrag von am 16.08.2016 - Anzahl gelesen : 69
Gonarthrose Knie, Röntgenaufnahme wie ???
0Kurze Vorstellung meinerseits, bin 60 Jahre, davon 42 Jahre Dachdecker. Habe eine Klage gegen BG wegen Berufskrankheit unter der BK Nr. 2112 laufen. In vorangegangenen Gutachteruntersuchungen wurde Gonarthrose nach Kellegreen 1-2 festgestellt. BG lehnte die Anerkennung nach medizinischer Sachlage ab. Nun Gutachten über Sozialgericht. Dieses erfolgt nach Röntgenbilder, Aussage Gutachter, da ist nichts, bzw. ganz minimale Zeichen. Röntgenaufnahmen wurden im liegen, mit Unterstützungskissen unter der Kniebeuge gemacht, also entspannt. Ich höre aber immer wieder, das zur Festellung der Krankheit, Röntgenaufnahmen unter Belastung gemacht werden sollen. Ist für mich auch nachvollziehbar, da ja die Schmerzen grösstenteils unter Belastung, aufkommen, (Treppensteigen, usw.). Was sagt Ihr dazu ?? aus Konrad
3. Antwort
von am 17.08.2016
Konrad,
vorab, mein Knie war ein wesentlich komplexerer Fall, einerseits wg. Infektion, andererseits St. p. unfallkausale Folgeschäden (chron. Komplexinstabilität)!
Berufskrankheit: meines Wissens, wird Dachdecker u. Fliesenleger, die Femoropatellararthrose als Berufskrankheit anerkannt...!
Wie schon eingangs erwähnt, hat das der Privat GA - zertifizierter und vereidigter Gerichts Sachverständiger - mit Lehrstuhl f. Unfallchirurgie u. Orthopädie - angeordnet, da er ohne die erwähnten RÖ- Aufnahmen zur GA Erstellung nebst Krankengeschichte (wo die Epikrise/Komplikation dokumentiert ist) erstellen kann...!
Beim Sozialgericht würde dir das keinen Vorteil bringen, wenn du die Information über notwendige RÖ-Aufnahmen vom Internet ausdruckst und als Beweismittel bei Gericht vorlegen würdest...!!!
Nun, was wird als Beweis bei Gericht anerkannt - zumindest in Österreich: 1. Vollständige Krankengeschichte; 2. RÖ-Aufnahmen...; 3. MRT; 4. Arthroskopie Befund; 5. Physiotherapie Bestätigungen, Kuraufenthalte...; 6. Privat GA, bzw. GA die vom Gericht beauftragt wurden - mit Empfehlung konseative oder operative Rehabilitation; 7. Medikamente;
Ein erfahrener Jurist;
Ad.: Gonarthrose Beurteilung/Einstufung d. 3 Gelenkskompartimente: Grad I° - IV°: - Varus-, oder valgus betonte Gonarthrose, Femoropaetellararthrose, bzw. das gesamte Gelenk ist gleichmässig degenerativ nachweislich geschädigt; - Ostheophytenbildung, chronische Synovitis ja/nein, Bakerzyste ja/nein, Verkalkungen, Bewegungseinschränkung, Gelenkskrepitationen (Reibgeräusche bei Bewegung, Zohlentest) Muskelarthrophie, evtl. VKB u. HKB (Kreuzbandinstabilität)...!
Last not but least: Du hast nicht wirklich aussagende Befunde/Beweismittel! Gonarthrose nach Kellegreen 1-2, und Belastungsschmerzen sind meiner Meinung u. Erfahrung verdammt wenig, um einen Prozess anzustreben...!!!
LG B.
2. Antwort
von am 16.08.2016
erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist mir schon mal eine grosse Hilfe. Habe die typischen Symptome schon über Jahre und diese werden immer heftiger. Die 50 Seiten aus den Gutachten rauf und runter, würde ich auch hinbekommen. MRT wurde noch keins gemacht, war wohl nicht nötig. Es gab immer mal ein paar Pillen, Schmerzspritzen und die übliche KG und ....stellen Sie sich nicht so an....Bemerkungen. Da ich die meiste zeit auf Montage war, Ärzte von Garmisch bis Flensburg, also quer durch Deutschland... Das Gutachtenliegt dem SG noch nicht vor. Deine wunderschöne Beschreibung der Röntgenaufnahmen die gemacht werden müssen... wo kann ich das nachlesen, oder wo steht dieses geschrieben, dann kann ich das dem SG mal vorlegen.... LG us Kölle Konrad
1. Antwort
von am 16.08.2016
Konrad,
naja, was Gutachter betrifft, da könnte ich hier 50 Seiten im stehgreif schreiben...!
GA ordnen immer nur die halben Röntgenaufnahmen an, ich habe mich dadurch bei Gericht zur Wehr gesetzt, und auf Anraten eines Privatgutachters, eigene RÖ-Bilder anfertigen lassen und die komplette KG von der Klinik aushändigen anforderte...
Nun, wie du schon erwähnst: 1. Aufnahmen im Stehen sind immer anzufertigen (einbeinig), um unter Belastung das Knie zu beurteilen (evtl, X, oder O-Bein Fehlstellung) bzw. um die Gelenksspalt Verschmälerung u. Belastung zu beurteilen! 2. Patella Defilee Aufnahmen in 30°, 60° u. 90° gradiger Beugung u. Aufnahmen ap (anterior/posterior) u. seitlich!
Frage, wurde keine MR Aufnahme veranlasst? Zu meiner Zeit (bei der 1., 2., 3., u. 4. Verhandlung gab es diese Möglichkeit noch nicht erst bei letzten vor ca. 14 Jahren...!
Vielleicht konnte ich dir ein wenig weiterhelfen?
Wenn du noch Fragen hast, beantworte ich sie dir gerne u. ausschliesslich aus eigener Erfahrung.
LG, starke Neen und alles Gute für die Verhandlung beim Sozialgericht-:) B.
Gonarthrose Knie, Röntgenaufnahme wie ???
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