- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
1596. Eintrag von am 29.04.2016 - Anzahl gelesen : 63
Krankenzusatzversicherung nach Diagnose
0,
Ich bin neu hier im Forum. Meine Name ist Antje (39 Jahre) und bei mir wurde letzten Monat ein FAI Impingement Typ CAM diagnostiziert, was bereits zur Arthrose in der linke Hüfte geführt hat. Inwieweit die Beschädigungen fortgeschritten sind, wird man jetzt nächste Woche im MRT prüfen.
Alles in allem bin ich noch recht fit, trotz Diagnose. Habe teils Schmerzen im ISG und in der linke Hüfte, aber alles auszuhalten. Ich bin sehr sportlich, BMI 20 und hoffe, es noch ein Weilchen mit meiner Hüfte auszuhalten.
Sollte ich doch irgendwann mal operiert werden müssen, hatte ich mir überlegt eine Krankenzusatzversicherung (Stationärer Aufenthalt - Chefarztbehandlung, 2 Bett ) abzuschliessen. Leider wurde ich aber bislang von zwei KV abgelehnt.
Hat jemand damit Erfahrung? Oder ist nach so einer Diagnose die Möglichkeit zum Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ausgeschlossen?
Freue mich über Informationsaustausch.
,
Antje
4. Antwort
von am 03.05.2016
Antje, ich habe für den Aufenthalt (5 Tage) 190 € für ein 2 Bett dazu gezahlt. Die Op erfolgte durch Chefarzt sowie das in allen KH üblich ist. Assistenzärzte machen nur kleine Eingriffe. LG,
3. Antwort
von am 02.05.2016
Soviel ich weiss, werden bereits vorhandene Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder es gibt eine Karenzfrist. Ausserdem ist man leider auch mit 39 für einen Versicherungsabschluss schon relativ alt, so dass die Prämien ziemlich hoch ausfallen.Da ist ev. die Zuzahlung für das 2-Bett schon nach relativ kurzer Zeit günstiger.
2. Antwort
von am 01.05.2016
Diese Ueberlegung sehe ich vor allem als Panikreaktion auf die Diagnose. Falls das Impingement chirurgisch angegangen werden kann, dann baldmöglichst und zu Kosten einer mittleren Op.
Falls die Sache in einer teureren Prothese endet, dann kann wird es wohl mindestens 10 Jahre, evtl. 20 Jahre dauern, und da zahlst du mehr an Zusatzversicherung als eine einmalige Zusatzzahlung ausmachen würde.
Die Frage ist, ob bei Aufstockung der Versicherungsleistung eine Karenzfrist gilt oder ein Ausschluss bei Vorerkrankungen.
1. Antwort
von am 30.04.2016
Antje,
so eine Versicherung sollte man zu einem Zeitpunkt abschliessen wenn man noch gesund ist. Da OP schon absehbar ist ist es klar dass die Versicherungen eine Versicherung ablehnen. Die Versicherungen wollen an diesen Versicherungen ja verdienen das tun sie aber nicht wenn sie von vorne herein wissen dass sie zahlen müssen. Für die Versicherungen ist eine Versicherung die nie eingelöst wird immer die beste.
Ich hatte 2009 eine Achsumstellung und die OP wurde vom Chefarzt durchgeführt obwohl ich nur Pflichtversichert bin und auch ohne Zusatzkosten.
Heute sind auch 3-Bett- oftmals nur mit 2 Patienten belegt.
Ich spare mir lieber das Geld und kaufe mir davon was schönes ;-)
B.
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